Mirago Werbe-Listings: Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. DEFINITIONEN
Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet:
 
"Werbender"
die Partei, die Werbedienstleistungen von Mirago bezieht;
 
"Werbedienstleistungen"
die Dienstleistungen, die Mirago dem Werbenden unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellt;
 
"Click Through"
das Ereignis, das eintritt, wenn der Link, der mit einem Listing verbunden ist, von einem Internetnutzer aktiviert wird, wodurch der Nutzer auf die Website, die mit dem Listing übermittelt wurde, weitergeleitet wird;
 
"Listing"
die Textbeschreibung, den Titel und die verbundene Web-Adresse, die der Werbende erstellt, und durch die die Besuche auf der Website des Werbenden gefördert werden sollen;
 
"Mirago"
Mirago plc;
 
"Allgemeine Geschäftsbedingungen"
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Änderungen, die in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen;
 
"Website"
die Website von Mirago;
 
"Nutzer"
eine Einzelperson, die ein Werbelisting durch Click Through aktiviert;
 
"Suche"
die Aktion, die ein Nutzer durchführt, um über das Mirago-Netzwerk nach Informationen oder Dienstleistungen zu suchen. Werbe-Listings bei Mirago werden angezeigt, wenn ein registriertes Keyword mit der Suche des Nutzers übereinstimmt;
 
"Context Stream"
die Methode, die von Mirago eingesetzt wird, um die Werbe-Listings automatisch auszuwählen, ohne dass der Nutzer eine Suche durchführt. Entsprechende Listings werden automatisch an entsprechende Context Stream Partnerseiten übertragen.
 
2. BEREITSTELLUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
Der Kauf von Werbedienstleistungen durch den Werbenden erfolgt in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ausschließlich jeglicher vom Werbenden spezifizierten Bedingungen gelten. Mirago kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit ändern. Im Fall einer solchen Änderung stellt Mirago die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Website und informiert dadurch den Werbenden darüber, dass sie geändert wurden. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden automatisch sofort wirksam, sobald sie auf die Website gestellt werden, und jegliche Verwendung von Werbedienstleistungen nach einem solchen Termin unterliegt den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf andere Weise nicht geändert werden, außer in schriftlicher Form und mit Unterschrift beider Parteien. Die weitere Nutzung von Werbedienstleistungen durch den Werbenden nach Einstellung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website stellt die Bestätigung des Werbenden dar, dass er von den geänderten Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und diesen zustimmt. Bitte prüfen Sie daher regelmäßig die Website.
 
Mirago behält sich das Recht vor, das/die Listing(s) des Werbenden nach eigenem Ermessen zurückzuweisen oder sie nicht mehr weiter anzuzeigen.
 
Mit der Übermittlung des Listings durch den Werbenden hat Mirago das Recht, dieses anzuzeigen, zu übermitteln und zu bewerben; Nutzer, die daraufhin die Site des Werbenden besuchen, haben das Recht auf Zugang zu jeglichem Material oder jeglichem Service, die vom/zum Listing verlinkt sind.
 
Typographische, Tipp- oder andere Fehler oder Auslassungen in einem Web-Dokument, in Verkaufsliteratur, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder anderen Dokumenten oder Informationsmaterialien, die von Mirago herausgegeben werden, können von Mirago korrigiert werden, ohne dass Mirago hierfür haftet.
 
Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird die Anzahl von Click-Throughs ausschließlich von Mirago aufgrund jener Verzeichnisse berechnet, die aus den Logfiles stammen, die auf der Website generiert werden.
 
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Indem er für einen Click-Through bietet, der sich auf ein Listing bezieht, legt der Werbende fest, mit welchem Betrag sein Konto für jeden Nutzer-Click-Through auf die Site, die mit dem Listing verbunden ist, belastet werden soll. Die Preise enthalten keine USt. Mirago erstellt eine Rechnung mit ausgewiesener USt. für jede Kontoeinlage und -aufstockung.
 
3.1 Vorauszahlungskonten
Der Werbende muss eine anfängliche Einlage von € 50,- leisten, die nicht erstattet werden kann und für den Kauf von Click-Throughs verwendet werden soll. Die nicht erstattungsfähige Einlage selbst kann mit späteren Werbemaßnahmen innerhalb dieses Programms verbraucht werden. Sollte der Werbende eine Einlage leisten wollen, die höher als € 50,- liegt, so wird im Fall einer Beendigung der Werbedienstleistungen durch den Werbenden die über diesen Betrag hinausgehende Summe von Mirago zurückerstattet.
 
3.2 Kreditkonten
Falls der Werbende ein Kreditkonto bei Mirago eröffnet hat, wird die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum geleistet.
 
3.2.1 Rechnung für monatliche Budget-Konten
Falls ein Konto aufgelöst wird, oder sein Enddatum erreicht, und zu diesem Zeitpunkt noch Beträge auf diesem Konto enthalten sind, werden diese Beträge weiter auf diesem Konto geführt und für zukünftige Aktivitäten übertragen, wenn nicht der Werbende die nicht genutzten Beträge durch einen späteren Anzeigenauftrag aufbraucht.
 
3.2.2 Rechnung für monatliche Kreditkonten
Falls der Werbende einem monatlichen Kreditlimit zugestimmt hat, werden ihm nur solche Beträge in Rechnung gestellt, die er in diesem Kalendermonat verbraucht hat. Nicht verbrauchte Beträge werden nicht auf den Folgemonat übertragen.
 
4. LISTINGS
Der Werbende stimmt zu, dass Listings sowohl auf Suchseiten als auch auf Context-Stream-Seiten angezeigt werden, wenn er nicht ausdrücklich die Verbreitung auf Suchseiten beschränkt. Dies ist möglich über das Online-Userinterface von Mirago; bei Kreditkonten kann dies auch auf dem Anzeigenauftrag vermerkt werden.
 
Der Werbende stimmt zu, dass die Listings angezeigt werden bei Eingabe des Singulars, des Plurals, des Verbstammes, von Abkürzungen oder Vollformen, die mit den Keywords, die der Werbende ausgewählt hat, assoziiert werden.
 
Die Listings sollen sachliche Zusammenfassungen der Aktivitäten auf der Site des Werbenden darstellen. Mirago ist in keiner Weise verantwortlich für die in einem bestimmten Listing bezeichnete Website und Mirago ist dem Werbenden gegenüber nicht haftbar für die Folgen von Fehlern des Werbenden oder einer anderen Partei bezüglich der in einem bestimmten Listing bezeichneten Website. Der Werbende stimmt zu, dass Mirago das Recht hat, Zeichen aus dem übermittelten Listing zu entfernen, die darauf zielen dieses hervorzuheben, die übermittelten Listings bei Schreibfehlern zu verändern, das Listing so zu verändern, dass es mit unseren Richtlinien übereinstimmt, oder das Listing zurückzuweisen, wenn grundsätzliche Änderungen nicht vorgenommen werden können, jeweils ohne den Werbenden hierauf hinzuweisen. Der Werbende ist allein verantwortlich für sämtliche Keywords, die damit verbundenen Übereinstimmungsoptionen, Kopien des Listings und URLs, egal ob sie durch oder für den Werbenden generiert wurden.
 
Der Werbende stimmt zu, dass im Fall der Übermittlung von Listings an Mirago, oder der Anweisung an Mirago, die Listings im Auftrag des Werbenden zu ändern, es die alleinige Verantwortlichkeit des Werbenden ist sicherzustellen, dass die Änderungen richtig durchgeführt wurden.
 
5. GEWÄHRLEISTUNG DES WERBENDEN
Mit Erteilung eines Auftrages für Werbedienstleistungen bei Mirago garantiert der Werbende, dass:
 
5.1 jegliche rechtliche Haftung bezüglich des Listings oder einer verlinkten Website oder eines Webinhalts und der Folgen ihrer Übertragung oder Verbreitung durch Mirago alleine bei dem Werbenden liegt;
 
5.2 die Informationen und Inhalte im Listing und in allen verlinkten Websites oder Webinhalten:
 
5.2.1 kein Gesetzesrecht, andere gesetzliche Instrumente oder Regelungen verletzen, und zwar in all den Ländern oder gerichtlichen Hoheitsgebieten, in denen auf das Listing zugegriffen werden kann;
 
5.2.2 keine anstößigen Inhalte enthalten oder auf solche Seiten verlinken. Links auf eine von Mirago akzeptierte Seite, die jugendgefährdende Inhalte enthält und Werbemaßnahmen hierfür werden über eine Seite auf der Zielsite durchgeführt, die keine jugendgefährdenden Inhalte enthält, sondern einen klaren Hinweis, der die Besucher davor warnt, dass die Seite jugendgefährdende Inhalte enthält.
 
5.2.3 keine Anzeigen für Finanzanlagen darstellen im Sinne des englischen Gesetzes über Finanzdienstleistungen und -märkte von 2000 (Financial Services and Markets Act 2000) oder dass, falls das Listing und alle Websites, auf die es verlinkt, diesem Gesetz entsprechen, der Werbende nach den Vorschriften dieses Gesetzes berechtigt ist, solche Aktivitäten durchzuführen;
 
5.2.4 nicht gegen die britischen Vorschriften über Werbung und Verkaufsförderung (Codes of Advertising and Sales Promotion) in der jeweils gültigen Fassung verstoßen, und auch nicht gegen andere Vorschriften über den Standard von Werbemaßnahmen, die als gesetzliche Vorschriften oder auf selbstregulierender Basis für die Regelung der Werbeindustrie im Vereinigten Königreich gelten;
 
5.2.5 nicht gegen Copyrights, Warenzeichen, Rechte an geistigem Eigentum irgendwelcher Personen oder die Privatsphäre einer Einzelperson verstoßen;
 
5.2.6 keine Verpflichtungen gegenüber einer Person oder einer Einheit oder Rechte, die einer solchen zustehen oder gesetzliche Vorschriften über Verbraucherkredite oder Verbraucherschutz verletzen;
 
5.2.7 keine Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen enthalten, die irgendwelche Ansprüche aus Produkthaftung, Delikt, Vertragsverletzung, Körperverletzungen, Schäden oder andere Nachteile irgendwelcher Art zu Lasten einer Person oder Einheit verursacht haben oder wahrscheinlich verursachen werden;
 
5.2.8 kein falsches, irreführendes, diffamierendes, anstößiges, drohendes, rassistisches, obszönes, blasphemisches oder irgendwelches andere Material enthalten, das im Vereinigten Königreich oder in einem anderen Land oder gerichtlichen Hoheitsgebiet, aus dem auf das Listing zugegriffen werden kann, ungesetzlich ist; der Werbende darf den Service nicht in einer Weise nutzen, durch die der Goodwill von Mirago geschmälert oder geschädigt werden könnte;
 
5.2.9 den Anforderungen der EG Datenschutz-Richtlinie für Elektronische Kommunikation 2003 entsprechen bezüglich der Nutzung von Cookie-Technologie und Einwilligung bei Direktwerbemaßnahmen.
 
5.3 der Werbende nicht beabsichtigt, persönliche Daten zu sammeln, außer wenn solche persönlichen Daten in Übereinstimmung mit dem englischen Gesetz zum Datenschutz von 1998 (Data Protection Act 1998) gesammelt, verarbeitet und behandelt werden.
 
5.4 der Werbende die Computernetzwerke von Mirago und derjenigen, denen Mirago Dienstleistungen zur Verfügung stellt, nicht stören oder unterbrechen wird;
 
5.5 der Werbende alle Angaben, die er Mirago über sich und sein Unternehmen zur Verfügung gestellt hat, pflegt und updatet, so dass diese Angaben aktuell, vollständig und richtig bleiben;
 
5.6 Mirago nach eigenem Ermessen glaubt, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt wurden, Mirago das Listing sofort entfernen und das Konto des Werbenden ohne Erstattung schließen kann.
 
6. AUSSCHLUSSKLAUSEL UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Mirago schließt jegliche Gewährleistung bezüglich der Werbedienstleistungen aus, ob ausdrücklich zugesagt oder angedeutet; dies schließt in unbegrenztem Umfang, bis zum gesetzlich möglichen Maß, die Nicht-Verletzung von Vorschriften, die Handelbarkeit und die Zweckdienlichkeit ein. Weder Mirago noch einer seiner Angestellten, Vertreter, Berater oder Vertragspartner geben Garantien ab oder treffen irgendwelche Aussagen betreffend den Marktplatz, den Dienstleistungen, den Programmen oder anderen Informationen, die durch sie zur Verfügung gestellt werden oder darüber, dass diese den Bedürfnissen des Werbenden entsprechen werden oder ununterbrochen in Betrieb sein werden, sicher oder fehlerfrei sind, und dass entsprechend die Verwendung des Marktplatzes und der Programme auf eigenes Risiko des Werbenden geschieht. Mirago schließt alle Garantien aus, die die Höhe oder das Timing der Costs per Click, der Click-Through Raten oder der Lieferung von Impressionen, Positionierungen, Clicks oder Conversions für einzelne Anzeigen oder Ziele betreffen.
 
6.1 Mirago haftet nicht für mittelbare, besondere oder indirekte Schäden, Schadensersatz zu Abschreckungszwecken, Strafschadensersatz oder andere Schäden, ob aus Vertrag, Delikt oder einem anderen Rechtsgrund, selbst wenn Mirago auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde und auch wenn die begrenzte Abhilfemaßnahmen nicht den erforderlichen Erfolg erbracht haben;
 
6.2 Die Gesamthaftung von Mirago gegenüber dem Werbenden ist (abgesehen von der Regelung in Klausel 5.3) auf die Beträge begrenzt, die der Werbende im Zusammenhang mit der Werbedienstleistung, aus der der Anspruch entstanden ist, gezahlt hat oder zahlen muss; unter keinen Umständen überschreitet die Gesamthaftung von Mirago, seinen Angestellten, Vertretern, Beratern oder Vertragspartnern unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Betrag, der der Summe entspricht, die der Werbende für die Werbedienstleistungen in der Sechs (6)-Monats-Periode direkt vor dem Datum, zu dem der Haftungsgrund entstanden ist, an Mirago geleistet hat.
 
6.3 Zahlungserstattungen
Falls der Werbende eine Erstattung für angezweifelten Traffic verlangt, werden solche Erstattungen, wenn sie vereinbart werden, lediglich 60 Tage ab dem Datum des Eingangs der entsprechenden Nachricht des Werbenden bei Mirago zurückdatiert.
 
6.4 Mirago ist bestrebt, geeignete Kontrollmechanismen für die Sicherstellung der Trafficqualität zu verwenden. Wenn der Werbende Quellen von Mirago-Traffic identifiziert, die nicht die erwarteten Conversion-Raten erbringen, liegt es in der Verantwortung des Werbenden, solche Quelle(n) auszusortieren, unter Verwendung des Trafficauswahl-Tools, das Mirago im Nutzerinterface für Werbekunden zur Verfügung stellt.
 
7. FREISTELLUNGSKLAUSEL
Mirago, seine Lizenzgeber, Lizenznehmer, Berater, Vertragspartner, Vertreter und Angestellten werden hiermit von jeglicher Haftung, von Verlusten, Schäden, Ansprüchen, Strafen, Bußgeldern, Kosten, Auslagen, einschließlich der unbegrenzten Kosten der Rechtsverfolgung die durch den Zugang oder die Benutzung des Marktplatzes, der Dienstleistungen, der Programme, der Website oder durch andere Verletzungen der Bedingungen, Garantien oder Hinweise dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, durch den Werbenden entbunden, freigestellt und geschützt. Der Werbende ist einzig verantwortlich für die Verteidigung gegen Ansprüche und die Zahlung von Schadensersatz, Strafen oder Bußgeldern, für Verluste oder Verbindlichkeiten, die sich aus dem oben Genannten für Mirago oder eine dritte Partei ergeben. Mirago behält sich das Recht vor, die Werbedienstleistungen zu beenden, oder den Werbenden (oder eine von ihm verwendete Gebots-Management-Software) auszuschließen, zeitweilig auszusetzen oder zu blockieren und zwar aus allen Teilen der Website, wenn dieser gegen eine der Vorschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat.
 
8. HÖHERE GEWALT
Mirago haftet nicht für Ausfälle oder Verzögerungen, die durch Bedingungen verursacht werden, die außerhalb seiner vernünftigen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht begrenzt auf, Fälle von höherer Gewalt, Handlungen von Regierungen, Terror, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe und Stromausfälle.
 
9. MITTEILUNGEN
Mirago ist berechtigt, allgemeine Hinweise an den Werbenden durch Einstellen auf der Website bekannt zu geben, und wird, wenn möglich, Mitteilungen per elektronischer Post an die E-Mail- Adresse des Werbenden senden [oder per Post an die Postanschrift des Werbenden]. Der Werbende ist berechtigt, Mitteilungen an Mirago per E-Mail an werbung@mirago.de zu übermitteln. Mitteilungen gelten dann als zugegangen, wenn eine E-Mail vollständig empfangen wurde, außer wenn sie an einem Wochenende oder an einem Feiertag am Empfangsort ankommt; in diesen Fällen gilt die Mitteilung als am nächsten Werktag zugegangen.
 
10. ANWENDBARES RECHT
Alle Fragen bezüglich der Werbedienstleistungen oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in jeder Hinsicht gemäß dem englischen Recht entschieden, und die Parteien vereinbaren, sich der nicht-ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte zu unterwerfen.
 
11. GESAMTE VEREINBARUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Mirago und dem Werbenden bezüglich der hierin enthaltenen Gegenstände dar, und treten an die Stelle aller früheren Vereinbarungen, Vorschläge und Mitteilungen, ob schriftlich oder mündlich, zwischen dem Werbenden und Mirago. Der Werbende bestätigt, dass er sich beim Eingehen auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht auf Zusagen von Mirago verlassen hat, abgesehen von jenen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeführt sind. Die Haftung für arglistige Täuschung ist nicht ausgeschlossen.
 
12. ABTRETUNG
Der Werbende kann seine Rechte aus dieser Vereinbarung nicht abtreten oder übertragen. Eine Person (eine "dritte Partei"), die nicht Partei dieser Vereinbarung ist, hat keine Rechte aus dem englischen Gesetz über Verträge von 1999 (The Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999), Klauseln aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vollziehen, auch wenn eine solche Klausel eventuell auf die Übertragung eines Vorteils auf eine solche dritte Partei hindeutet oder so ausgelegt werden kann. Dies betrifft nicht jene Rechte oder Rechtsbehelfe einer solchen dritten Partei, die außerhalb des genannten Gesetzes existieren oder zur Verfügung stehen.
 
13. TEILBARKEIT
Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind teilbar und die Ungültigkeit oder fehlende Vollstreckbarkeit einer der genannten Bestimmungen wirkt sich nicht auf die Gültigkeit oder Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus.
 
14. ÜBERSCHRIFTEN
Die Überschriften, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, werden nur aus Gründen der Übersichtlichkeit verwendet und sind nicht Teil der Bedingungen; sie werden daher nicht als Indiz für die Bedeutung der Klausel, auf die sie sich beziehen, verwendet.
 
15. WEITERGELTUNG DER BEDINGUNGEN
Die Garantien und Freistellungen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind sowie die Bestimmungen bezüglich Zahlung und anderer fälliger Beträge für Mirago aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten über die Beendigung oder den Ablauf der Vereinbarung zwischen dem Werbenden und Mirago hinaus.
 
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